Die Gesamtelternvertretung (GEV) der Heinrich-Roller-Grundschule vertritt die schulischen Interessen aller Erziehungsberechtigten der Schule. Sie ist das höchste Elterngremium in der Schule. Sie setzt sich aus den gewählten Elternsprecher*innen der einzelnen Klassen zusammen.
Aus ihrer Mitte wird zu Beginn des Schuljahres ein*e Vorsitzende*r sowie Vertreter*innen gewählt. Die Mitglieder arbeiten vertrauensvoll zusammen und führen ihr Amt in eigener Verantwortung und ehrenamtlich zum Wohle der Schülerinnen und Schüler und im Interesse der Erziehungsberechtigten aus.
Die GEV verfolgt das Ziel, die Bildungsarbeit der Schule zu unterstützen und mitzugestalten. Darüber hinaus dient die GEV dem Meinungsaustausch und der Information über schulische Angelegenheiten. Die Mitglieder der GEV sind verpflichtet, die Eltern in geeigneter Form zeitnah über die in der GEV besprochenen Punkte zu unterrichten. Die GEV ist der Ort, an dem klassenübergreifende Themen erläutert und diskutiert werden.
Klassenspezifische Themen und Probleme sollten zunächst in der Klasse geklärt werden. Kann klassenintern keine Lösung gefunden werden, so kann der/die Vorsitzende der GEV ins Vertrauen gezogen werden. Wir unterscheiden zwischen
- Themen/Problemen, die klassenübergreifende Relevanz haben: → Mitteilung an die/den Elternvertreter*in der Klasse mit der Bitte, das Thema in die GEV zu tragen.
- Themen/Problemen, die viele Kinder oder die ganze Klasse betreffen:
- Schritt: Elternvertreter*innen suchen das Gespräch mit der/den Lehrkräfte/n und/oder der/dem jeweiligen Erzieher*in r und versuchen, eine Lösung/Klärung herbeizuführen.
- Schritt bei Nichterfolg: Bitte um Unterstützung bei GEV-Vorsitz und/oder Hortleitung und/oder Schulleitung.
- Bei Problemen, die nur ein einzelnes Kind betreffen:
- Schritt: Betroffene Eltern suchen zunächst selbst das Gespräch mit der Lehrkraft oder der Erzieher*in.
- Schritt bei Nichterfolg: Bitte um Unterstützung bei der Klassen-Elternvertretung. (Falls keine Lösung herbei geführt werden kann, Bitte um Hilfe bei GEV-Vorsitz und/oder Hortleitung und/oder Schulleitung)