Grundsätze der Heinrich-Roller-Grundschule
Grundsätze über den Umfang und die Verteilung von Unterrichtsaufgaben:
- Der zeitliche Umfang der vor- und nachbereitenden Aufgaben (Hausaufgaben) kann in Kl. 3 = 30 min. – Kl. 4 = 45 min. – Kl. 5 max. 60 min. und in Kl. 6 max. 90 min. täglich betragen.
- Die Aufgaben sind mit dem Datum und der Aufgabenstellung zu versehen und ordentlich anzufertigen.
- Die Lehrkräfte der Kl. 5/6 tauschen sich in den Teamsitzungen über umfangreichere Aufgaben aus; zur Vermeidung der Überschreitung des zeitlichen Umfanges vermerken die Fachlehrkräfte die geplante Zeit für die Aufgabenbearbeitung im Klassenbuch.
- Die Aufgaben können in der Schule erledigt werden; im Hort steht ein Aufgabenzimmer zur Verfügung, indem die Kinder die Möglichkeit haben in Ruhe zu arbeiten.
- Die Erzieher*innen tragen weder die Verantwortung für die Erledigung, noch für die Form und Richtigkeit der Aufgaben; individuelle Regelungen sind mit der Hortleitung abzusprechen.
- Die Schüler*innen achten selbständig auf die Erledigung und die Vollständigkeit der Aufgaben; die Kontrolle der Anfertigung liegt in der Verantwortung der Eltern.
Kriterien bei Klassenzusammenlegungen
nach der Saph (Schulanfangsphase):
- die Schüler*innen einer Klasse bleiben grundsätzlich zusammen
- entscheidend sind die jeweiligen Schüler*innenzahlen der Klassen
- das zahlenmäßige Verhältnis von Jungen und Mädchen
- Lernverhalten
- Sozialverhalten
- in begründeten Ausnahmefällen können einzelne Schüler*innen auch einem anderen Klassenverband zugeordnet werden
nach dem 4. Schuljahr:
- ca. 3 Wochen vor Schuljahresende werden die Kinder von den Klassenleitungen über eine mögliche Zusammenlegung informiert
- jedes Kind darf drei Freunde/ Freundinnen bestimmen, mit denen er/sie gern zusammenbleiben möchte. Von diesen drei Wunschkindern wird in der Regel ein Kind für die Zusammenlegung der neuen Klassen gewährleistet.
Die Klassenleitungen besprechen gemeinsam die Klassenzusammensetzung der 5. Klassen nach den Kriterien:
- das zahlenmäßige Verhältnis von Jungen und Mädchen
- Lernverhalten
- Sozialverhalten
Die Schulleitung lädt die Elternvertretungen der 4. Klassen und die Klassenleitungen der 4. Klassen zeitnah zu einem Gespräch ein, in dem das Vorgehen und die zukünftige Zusammensetzung der 5. Klassen dargelegt wird.
Die Schülerinnen und Schüler werden erst anschließend über die Zusammensetzung informiert.
Grundsätze zur einheitlichen Leistungsbewertung
Auf der Grundlage des Schulgesetzes wurden in der Gesamtkonferenz im Benehmen mit der Schulkonferenz folgende Grundsätze beschlossen:
- Bei der Benotung für die jeweiligen Schüler*innen werden alle Kompetenzen berücksichtigt.
- Noten werden nicht zur Disziplinierung eingesetzt.
- Die Zeugnisnoten setzen sich aus mündlichen, schriftlichen und sonstigen Leistungsnachweisen zusammen.
Fach | schriftl. Leistungsnachweise: sonstige Leistungs-nachweise: | mündl. Leistungsnachweise: sonstige Leistungsnachweise: |
Deutsch | Gesamtnote: je 20% für jede Teilnote | |
Sprechen und Zuhören | 0% | 100% |
Schreiben / Texte verfassen | 100% (davon 50% KA, 50%Tests) | |
Schreiben / Rechtschreiben | 100% (davon 50% KA, 50%Tests) | |
Sprachwissen / Sprachbewusstheit | 50% | 50% |
Lesen / Mit Texten und Medien umgehen | 50% (davon 50% KA, 50%Tests) | 50% |
Sachunterricht | 0% | 100% |
Mathematik | 50% (davon 50% KA, 50%Tests) | 50% |
Naturwissenschaften | 50% | 50% |
Gesellschaftswissenschaften | 50% | 50% |
Musik | 0% | 100% |
Englisch | 40% (davon 50% KA ab Kl.5) | 60% |
Im Fach Sport fließen sowohl die erbrachten Leistungen als auch faires Verhalten, Anstrengungsbereitschaft, Regelkenntnisse, Hilfeleistungen und die Ordnung (vergessene oder unvollständige Sportkleidung) in die Note ein.
Förderkonzept
Schulanfangsphase:
- Förderung durch Differenzierung und Individualisierung im Klassenverband sowie in temporären Lerngruppen
- zeitlich begrenzte temporäre Lerngruppen, für einige Kinder auch klassenübergreifend (zum Beispiel mit Angeboten, die das Ziel der Förderung der Feinmotorik, Grobmotorik, Konzentrations- und Stilleübungen haben)
- Auseinandersetzung mit spezifischen Lerninhalten
- Förderung für Kinder auf dem Gebiet der Lese- und Rechtschreibschwäche
- Förderung der Kinder mit einer Matheschwäche
- Förderung der Kinder mit Wahrnehmungsproblemen
Förderung in den Klassen 3-6
- Arbeit mit LRS (Lese-Rechtschreibeschwäche)- Schüler*innen nach gesetzlichen Richtlinien
- die Förderung erfolgt in kleinen Gruppen während des Teilungsunterrichtes oder klassenübergreifend nach thematischen Schwerpunkten durch:
- unterschiedliche Komplexität von Anforderungen (fächerübergreifendes Arbeiten)
- Aufgabenstellungen mit unterschiedlichem Schwierigkeitsgrad und Umfang sowie anderen Schwerpunkten
- Festlegung individueller Lernziele
- differenziert gestaltete Wochenarbeitspläne
- variable Übungssequenzen
- Konzentrations- und Entspannungsübungen
- Einsatz von verschiedenen Medien und unterschiedlichen Lern- und Arbeitsmitteln
- differenzierte Hausaufgaben
- Differenzierung in der Wissensorganisation z.B.: Internetrecherchen, Bibliothek, Lexika etc.
- Differenzierung in Art und Umfang der Präsentationsaufgaben
- Kompetenztest online
Zu der schulischen Förderung kann für alle förderbedürftigen Kinder eine außerschulische Förderung in Anspruch genommen werde, für Schülerinnen und Schüler, die einen Berlin-Pass haben, ist diese kostenlos. Unser Kooperationspartner ist lehrreich Wilmersdorf.